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Fachanwalt Strafrecht und Fachanwalt Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Wohl kaum eine Rechtsmaterie wird so sehr unterschätzt wie das Verkehrsrecht. Nicht, daß seine Bedeutung verkannt werden würde. Es gibt kaum jemanden, der nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, und dem nicht bewußt wäre, daß sowohl die Zulassung zum als auch die Teilnahme am Straßenverkehr rechtlich geregelt sind. Aber vielleicht ist gerade darin der Grund dafür zu finden, daß der beeindruckende Umfang dieses Rechtsgebiets nicht immer ohne weiteres wahrgenommen wird.

Dabei sind es schon ganz unspektakuläre Verkehrsunfälle, die für die Betroffenen häufig Fragen aufwerfen, die weit über die rechtliche Bewertung des Unfallgeschehens hinausgehen:

  • Haftet der Unfallverursacher in vollem Umfange, oder ist ein Mitverschulden zu berücksichtigen?
  • Sind die Kosten eines Sachverständigengutachtens grundsätzlich von der Gegenseite zu ersetzen, und welche Ausnahmen sind gegebenenfalls zu beachten?
  • Sind nur die tatsächlich aufgewandten Reparaturkosten zu ersetzen, oder kann Ersatz auch ohne Reparatur verlangt werden?
  • Wird in jedem Fall auch die Mehrwertsteuer erstattet?
  • Ab wann und für welche Dauer werden die Kosten der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges erstattet?
  • Kann der Leasingnehmer den Ersatz des am Leasingfahrzeug eingetretenen Schadens selbst geltend machen, oder kümmert sich der Leasinggeber darum?
  • Wer muß von dem Unfall in Kenntnis gesetzt werden? Und in welchem Umfang? Der eigene Haftpflichtversicherer? Der Kaskoversicherer? Berufsgenossenschaft? Arbeitgeber?
  • Sollte der Arbeitgeber informiert werden, wenn die Fahrerlaubnis gefährdet ist? Welcher Zeitpunkt ist gegebenenfalls der günstigere? Welche Auswirkungen hat diese Entscheidung möglicherweise auf das Arbeitsverhältnis? Und im Falle der Kündigung auf eine Sperre hinsichtlich der Zahlung von Arbeitslosengeld?

Nur eine kleine, längst nicht erschöpfende Auswahl von Fragen, die im Zusammenhang mit der Regulierung eines einfachen Verkehrsunfalles Bedeutung erlangen können. Dabei erschöpft sich die Tätigkeit des auf dem Gebiet des Verkehrsrechts spezialisierten Rechtsanwalts bei weitem nicht in der Durchsetzung zivilrechtlicher Ersatzansprüche aus Verkehrsunfällen.

Die Verteidigung in Verkehrsstraf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren, die Vertretung vor der Ordnungsbehörde in Fahrerlaubnisangelegenheiten, die Geltendmachung von Versicherungsleistungen gegen den eigenen Kaskoversicherer, die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Autoverkäufer und einiges mehr gehören ebenso dazu.

Kontakt

Rechtsanwalt Michael Rudnicki
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Notrufnummer: 0177 887 38 18
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