24. April 2012
“Wieso streitest Du Dich mit der Führerscheinbehörde?”
Ach Wolowitz, weil es halt sein muss? Ja, es geht nicht anders! Aber auch, weil es Spaß macht. Und weil es ab und zu sogar zum Erfolg führt.
Ach Wolowitz, weil es halt sein muss? Ja, es geht nicht anders! Aber auch, weil es Spaß macht. Und weil es ab und zu sogar zum Erfolg führt.
Eintragungen in dem beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg geführten Verkehrszentralregister (VZR) unterliegen der Tilgung. Nach Ablauf bestimmter, gesetzlich festgelegter Fristen sind sie zu löschen. Aber auch schon vor ihrer Löschung dürfen Eintragungen gegen die sie betreffenden Fahrerlaubnisinhaber nicht uneingeschränkt verwendet werden. Die Regelungen dazu sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG) zu finden. Zu verstehen sind sie nicht immer gleich. Und so fühlt sich manche Fahrerlaubnisbehörde verleitet, die Wirkungen von Registereintragungen zu Lasten der Betroffenen auszudehnen; weit über das gesetzlich Erlaubte hinaus.
Vor allem einfacher soll es werden. So wurden die Pläne aus dem Hause des Bundesverkehrsministers, den Bußgeldkatalog und das Fahrerlaubnisrecht reformieren zu wollen, schon vor Wochen in den Medien angekündigt. Heute soll es nun so weit sein. Herr Ramsauer wird der Öffentlichkeit eröffnen, was ein Stab an hochdotierten Staatssekretären und wissenschaftlichen Mitarbeitern ersonnen hat, um den Namen des bislang nicht gerade durch aufregende Ideen zur Verkehrspolitik in Erscheinung getretenen CSU-Ministers rechtzeitig vor den nächsten Bundestagswahlen in die Schlagszeilen zu bringen. Aber ist das denn nötig – den Bußgeldkatalog zu vereinfachen? Was war denn bisher angeblich so kompliziert daran?
Schlecht verteidigt. Da haben wir ‘s mal wieder: “Wer sich in eigener Sache selbst vertritt, hat einen Narren zu seinem Vertreter gemacht.”
Dass sich die EU auf dem Weg zur politischen Einheit auch eine gemeinsame Rechtsordnung geben muss, ist inzwischen wohl mehrheitlich als Prämisse anerkannt. Zumindest über den Weg dort hin sind die Meinungen geteilt. In Anbetracht der enormen Größe des Vorhabens und der Vielzahl der berührten Interessen ist das nicht anders zu erwarten. Und selten hat es geschadet, wenn eine Entscheidung ausführlich beraten wurde. Schaden nimmt das Projekt eher, wenn jene, auf deren Leben durch die zu schaffenden Regeln Einfluss genommen wird, das Gefühl beschleicht, ungerecht behandelt zu werden. Das kann schon mal vorkommen, wenn die Entscheidungsträger mit zweierlei Maß messen.
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin hat sich auf seiner gestrigen Sitzung gegen das in den Koalitionsverhandlungen von SPD und CDU diskutierte Vorhaben ausgesprochen, den nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) anzuordnenden Unterbindungsgewahrsam von derzeit maximal 48 auf künfitg maximal 96 Stunden zu verlängern. Sollten die Pläne der künftigen Koalitionäre Realität werden, könnten Bürger ohne jeglichen Schuldnachweis allein auf polizeiliche Anweisung hin vier Tage lang vorbeugend in Gewahrsam genommen werden. Wir haben uns zu dieser Stellungnahme entschieden.