22. Mai 2009
Ein Schiff ist ein Schiff, ist ein Schiff, ist ein Schiff …
… und kein Kraftfahrzeug!
Was im rechtlichen Sinne als Kraftfahrzeug zu behandeln ist, definiert das Gesetz. Gemäß § 1 Abs.2 StVG geht es dabei um durch Maschienenkraft bewegte Landfahrzeuge, die nicht an Bahngleise gebunden sind. Das hatte der Amtsrichter eines kleinen Küstenstädtchens völlig übersehen und einen Bootsführer, der mit seinem Fischkutter der Wasserschutzpolizei mit über 2 Promille ins Netz gegangen war, zu einer Geldstrafe verurteilt und die Fahrerlaubnis entzogen.
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