22. November 2009
Polizeibeamte zum Gesetzesverstoß angewiesen
Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat einen Autofahrer vom Vorwurf der Trunkenheitsfahrt freigesprochen. Es hat das Ergebnis einer Blutuntersuchung für unverwertbar erklärt. Die untersuchte Blutprobe war dem Autofahrer auf Anordnung eines Polizeibeamten entnommen worden. Auf die Einholung einer Entscheidung eines Richters, wie es das Gesetz (§ 81 a StPO) vorsieht, hatte der Polizeibeamte verzichtet. Über einen solchen durch das Berliner Kammergericht entschiedenen Fall wurde bereits unter dem Titel “Überlassen Sie das doch dem Richter” berichtet.
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