Meinen Mandanten und den Lesern des Blogs alles Gute zum Jahreswechsel. Kommen Sie begleitet von guten Nachrichten und pannenfrei durch das vor uns liegende Jahr. Und wenn nicht, haben Sie wenigstens Spaß daran! Ihr Rechtsanwalt Rudnicki
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Polizeibeamte des Landes Schleswig-Holstein haben langjährige Übung bei der willkürlichen Verletzung der Strafprozessordnung. Auf diesen Nenner lässt sich die Begründung eines Beschlusses des Oberlandesgerichts (OLG) Schleswig vom Oktober dieses Jahres bringen. Wie schon in der hier vorgestellten Entscheidung des OLG Celle (“Polizeibeamte zum Gesetzesverstoß angewiesen”) haben die Oberrichter eine Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt aufgehoben, weil sie das Ergebnis der Untersuchung der bei dem Angeklagten entnommenen Blutprobe nicht als gerichtlich verwertbar ansehen. » weiterlesen
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“Der Mieter eines PKW-Stellplatzes hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Winterdienst des Vermieters.” So lautet der ebenso knappe wie eindeutige amtliche Leitsatz, den das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf einer seiner veröffentlichten Entscheidungen vorangestellt hat. Darin bezieht sich das OLG auf eine ganze Reihe vergleichbarer Urteile anderer Obergerichte; u. a. des Berliner Kammergerichts. » weiterlesen
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“… so kam sie mit sich überein: Am Niklasabend muss es sein!“
Mit den besten Wünschen für eine besinnliche Adventszeit, der Strafverteidiger.
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