14. Januar 2012
“Nur im Verkehrsgericht gelandet”
Schlecht verteidigt. Da haben wir ‘s mal wieder: “Wer sich in eigener Sache selbst vertritt, hat einen Narren zu seinem Vertreter gemacht.”
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Schlecht verteidigt. Da haben wir ‘s mal wieder: “Wer sich in eigener Sache selbst vertritt, hat einen Narren zu seinem Vertreter gemacht.”
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Mit viel Freude am und im Verkehr; und einem entspannten Verhältnis zu unseren Ordnungshütern.
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Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin hat sich auf seiner gestrigen Sitzung gegen das in den Koalitionsverhandlungen von SPD und CDU diskutierte Vorhaben ausgesprochen, den nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) anzuordnenden Unterbindungsgewahrsam von derzeit maximal 48 auf künfitg maximal 96 Stunden zu verlängern. Sollten die Pläne der künftigen Koalitionäre Realität werden, könnten Bürger ohne jeglichen Schuldnachweis allein auf polizeiliche Anweisung hin vier Tage lang vorbeugend in Gewahrsam genommen werden. Wir haben uns zu dieser Stellungnahme entschieden.
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Diese vollmundige Ankündigung aus dem Hause des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung kommt etwa einen Monat zu spät. Denn um mehr als einen Aprilscherz handelt es sich dabei wohl nicht.
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Im Unterschied zu den voranstehend dargestellten Lasermessgeräten ist das von dem in Wetzlar ansässigen Hersteller LEIVTEC Verkehrstechnik GmbH stammende Gerät des Typs XV2 mit einem Videocamcorder ausgestattet.
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Bei den Geräten Riegl FG 21P, Riegl FR 90-235, LAVEG und LaserPatrol / Traffipatrol handelt es sich um Lasermessgeräte ohne fototechnische Dokumentation. In der Handhabung weisen diese Geräte zahlreiche Übereinstimmungen auf.
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Wie schon bei Radarmessverfahren basiert auch bei Lasermessverfahren die Funktionsweise der Geräte auf dem physikalischen Phänomen der Reflexion von Strahlung.
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Auch dieses Radarverkehrsüberwachungsgerät stammt von der Firma JENOPTIK Robot GmbH in Monheim. Seine Funktionsweise basiert auf demselben Prinzip wie das TRAFFIPAX Speedophot. Auch beim MULTANOVA erfüllt die Antenne die Funktion des Senders und des Empfängers zugleich. Die Schlitzantenne strahlt in einem bestimmten Winkel gebündelte elektromagnetische Strahlen ab und empfängt deren nach Auftreffen auf ein Objekt gebildeten Reflexionen.
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Die Besonderheit dieser Neuentwicklung aus dem Hause des Herstellers ROBOT Visual Systems GmbH bzw. JENOPTIK Robot GmbH liegt allein in der Art des Ein- bzw. Aufbaus des Geräts.
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Produziert und vertrieben wird das Radargerät der Marke TRAFFIPAX von der in Monheim ansässigen ROBOT Visual Systems GmbH, die auch Inhaberin der von der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt in Braunschweig erteilten Zulassung ist, und seit Februar 2010 unter JENOPTIK Robot GmbH firmiert.
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