2. Dezember 2010


Amtsgericht Strausberg

Die Anklage lautet auf Beleidigung und Nötigung im Straßenverkehr. Der Vorsitzende Richter hat den Termin für die Hauptverhandlung auf morgens 08:00 Uhr angesetzt. Wenige Stunden zuvor bricht der Winter über Berlin und Brandenburg herein. Ich plane zwei Stunden Fahrtzeit ein; zu wenig. Alle Straßen sind dicht und es geht kaum vorwärts. Aber eben nicht nur für mich.

1. Dezember 2010


Amtsgericht Rathenow

Der Mandant – Berufskraftfahrer – war innerorts mit 71 km/h geblitzt worden. Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h. Mit dem Bußgeldbescheid, der gegen ihn erlassen worden war, hatte die Ordnungsbehörde ein Fahrverbot für die Dauer eines Monats angeordnet. Nach Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wurde die Sache an das örtlich zuständige Amtsgericht Rathenow abgegeben. Das Gericht wollte auf eine Hauptverhandlung verzichten und im Beschlusswege allein auf Grundlage des Akteninhalts entscheiden. Dem habe ich widersprochen. Aus gutem Grund.

22. November 2010


Na bitte, geht doch!

Am Mittwoch früh um halb acht klingelt mein Notruftelefon. Einer meiner Mandanten berichtet aufgeregt, dass ein Polizeibeamter vor seiner Haustür steht und die Herausgabe seines Führerscheins fordert. Ein Fahrverbot soll vollstreckt werden. Ich beruhige den Mandanten und will den Polizeibeamten sprechen, um ihn darüber aufzuklären, dass seine Maßnahme rechtswidrig ist. Der will gar nicht erst mit mir reden. So kann man sich der richtigen Erkenntnis auch entziehen. Also  rasch in die Kanzlei und ein Schreiben an die Ordnungsbehörde raus, die im Wege der Amtshilfe den Beamten des Polizeipräsidium Potsdam losgeschickt hat, ihre Beschlagnahmeanordnung zu vollziehen.

10. November 2010


KW immer wieder gern!

Amtsgericht Königs Wusterhausen, Schlosspark 4, 15711 Königs Wusterhausen;

N52 17.883 E13 37.709

Angeklagt Trunkenheitsfahrt bei 1,76 Promille. Urteil: 500,- € Geldstrafe und fünf Monate Sperre.

Reminiszenz:

SchlossFoto0037

KircheFoto0038

AmtsgerichtFoto0039

14. März 2010


Freispruch nach Messung mit PoliScanSpeed

Dass berechtigte Zweifel an der Zuverlässigkeit des Messverfahrens bestehen, habe ich erst vor Kurzem berichtet. Das Amtsgericht Dillenburg teilt diese Zweifel und hat deshalb einen Autofahrer vom Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung freigesprochen.

30. August 2009


Bekifft oder nicht bekifft? Das ist hier die Frage!

Der Führer eines Kraftfahrzeuges, der diese Frage für sich verneint, nachdem er tags zuvor Haschisch konsumiert hatte, und sich guten Gewissens an das Steuer seines Autos setzt, könnte eine böse Überraschung erleben. Wird anlässlich einer Verkehrskontrolle eine Blutprobe angeordnet und der Wirkstoff von Cannabis im Blut nachgewiesen, muss er mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und letztlich mit einer Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen § 24a Abs. 2 StVG rechnen. Es sei denn, dass er die fortdauernde Wirkung des Rauschmittels weder erkannt hat, noch hätte erkennen müssen.

5. Juni 2009


Was ist das?

Wissen Sie eingentlich, was ein CAN-Bus ist?

29. Dezember 2008


Ein Headset ist ein Headset, ist ein Headset, ist ein Headset …

… und eben kein Mobiltelefon! Und auch kein Hörer eines Mobiltelefons. Sondern eben ein Headset. Oder eben auch Earset.

5. November 2008


Das war dem Richter zu hoch.

30_2.jpg

Dieses Schild mit dem Verkehrszeichen 274.1 steht in der Rungestraße in Oranienburg. Für den Verkehr, der aus der Straße am Mühlenfeld kommt, gleich nach einer engen Links-Kurve. Wer sich auf diese konzentriert, kann das Schild schon mal übersehen. So ist es jedenfalls einem meiner Mandanten ergangen. Und prompt geriet er in eine Geschwindigkeitskontrolle. Die Polizei hatte sich mit einem Laser-Geschwindigkeitsmessgerät des Typs LR90-235/P auf die Lauer gelegt. Die Messung ergab eine Geschwindigkeit abzüglich Toleranz von 57 km/h. Innerhalb der 30er-Zone 27 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

27. September 2008


Ehre, wem Ehre gebührt.

Jedenfalls gebührt sie einem Oberförster. Denn die Tätigkeit im Forstdienst etwa eines Bundeslandes gilt als nützliche, dem Gemeinwohl dienende Verrichtung. So hat es jedenfalls jüngst das Amtsgericht Tiergarten in Berlin gesehen und damit Augenmaß bewiesen. Die Amtsanwaltschaft hatte Anklage wegen Beleidigung erhoben. Ein Polizeibeamter hatte sich durch den Hinweis eines Passanten bleidigt gefühlt: “Herr Oberförster, zum Wald geht’s da lang.”