14. Januar 2012
“Nur im Verkehrsgericht gelandet”
Schlecht verteidigt. Da haben wir ‘s mal wieder: “Wer sich in eigener Sache selbst vertritt, hat einen Narren zu seinem Vertreter gemacht.”
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Schlecht verteidigt. Da haben wir ‘s mal wieder: “Wer sich in eigener Sache selbst vertritt, hat einen Narren zu seinem Vertreter gemacht.”
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Das Oberlandesgericht Dresden hat seinen Sitz im Ständehaus direkt am Schloßplatz. Ein beeindruckendes Gebäude. An der Stelle des alten Plenarsaals befindet sich heute der Gerichtssaalkubus mit sieben Verhandlungssälen. In einem der Säle findet heute die auf meine Berufung hin durchzuführende mündliche Verhandlung statt.
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Eine vernichtende Beurteilung, die jedes Arbeitszeugnis zu einem Bewerbungskiller werden lässt. Mit dieser im Gewande des Wohlwollens daher kommende Formulierung wird wohl kaum jemand seine eigenen Leistungen gern beschrieben sehen. Geschweige denn, dass jemand auf die Idee käme, sich selbst damit anzubieten. Es sei denn, besagter Jemand ist Amtsrichter am Amtsgericht Tiergarten. Dann kann sich in einer schriftlichen Urteilsbegründung schon mal solch’ traurige Selbstbezichtigung finden:
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Diese vollmundige Ankündigung aus dem Hause des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung kommt etwa einen Monat zu spät. Denn um mehr als einen Aprilscherz handelt es sich dabei wohl nicht.
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Es mag ja sein, dass dieser Fahrradfahrer schon so einiges hinter sich hat. Es wäre jedoch ein Irrtum anzunehmen, dass er deshalb schon nichts mehr zu erwarten hätte.
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Die im Frühjahr vergangenen Jahres von meinem Mandanten auf der A19 gefahrene Geschwindigkeit war mit einem Lasermessgerät aus dem Hause VITRONIC, dem berüchtigten Poliscan speed, gemessen worden. Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hatte die Ordnungsbehörde einen Bußgeldbescheid erlassen. Gegen den schon deshalb Einspruch eingelegt werden musste, weil das Punktekonto meines Mandanten zum Zeitpunkt des Erlasses des Bußgeldbescheides keine weitere Belastung vertagen hätte. Die Einsichtnahme in die Ermittlungsakte der Ordnungsbehörde ergab einen interessanten Hinweis für die Verteidigung.
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Falls Ihr Auto aussieht, wie dieses “Holzauto”, wünschen Sie sich vermutlich ein Anderes; oder den passenden Parkplatz dazu.
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Der während des Ermittlungsverfahrens zuständige Haftrichter in Strafsachen ist beim Amtsgericht angesiedelt. Im Falle eines meiner Mandanten, gegen den die Staatsanwaltschaft Potsdam ein Ermittlungsverfahren führt, ist das Amtsgericht Potsdam örtlich zuständig. Dort wurde heute auf meinen Antrag hin ein Haftprüfungstermin durchgeführt.
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