Falls Ihr Auto aussieht, wie dieses “Holzauto”, wünschen Sie sich vermutlich ein Anderes; oder den passenden Parkplatz dazu.
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Der während des Ermittlungsverfahrens zuständige Haftrichter in Strafsachen ist beim Amtsgericht angesiedelt. Im Falle eines meiner Mandanten, gegen den die Staatsanwaltschaft Potsdam ein Ermittlungsverfahren führt, ist das Amtsgericht Potsdam örtlich zuständig. Dort wurde heute auf meinen Antrag hin ein Haftprüfungstermin durchgeführt.
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Die berufsrechtliche Pflicht, sich regelmäßig fortzubilden, trifft jeden Rechtsanwalt. Ob der einzelne Rechtsanwalt diese Pflicht auch erfüllt, weiß nur er. Ein Nachweis über die Teilnahme an anerkannten Fortbildungsmaßnahmen wird ihm nicht abverlangt. Es sei denn, der Rechtsanwalt ist auch zugleich Fachanwalt. Fachanwälte müssen Ihre alljährliche Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen gegen über der für sie zuständigen Rechtsanwaltskammer belegen. Und zwar für jeden Fachanwaltstitel bzw. auf jedem Rechtsgebiet, auf welchem sich der Rechtsanwalt spezialisiert hat.
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Die Spruchweisheit, wonach die Niederlage die Mutter des Erfolges sei, wird bekannt sein. Sie tröstet über Schrammen und Kratzer hinweg, die man sich geholt hat, weil man sich nicht hinreichend vorbereitet hat. Meine Erfolge rechne ich einer stets guten Vorbereitung zu. Dazu gehört auch meine Fortbildung. Heute sitze ich in einem Tagungsraum des Palace-Hotel und lausche Richtern des Kammergerichts Berlin, die unter anderem zur aktuellen Entwicklung der Rechtsprechung des Kammergerichts in Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen referieren.
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Wegen des Vorwurfs, als Führerin ihres PKW auf der A24 verbotswidrig mit einem Handy telefoniert zu haben, war gegen meine Mandantin ein Bußgeldbescheid ergangen. Die Voreintragungen im Verkehrszentralregister (VZR) mit insgesamt fünfzehn Punkten hatten zu einer Erhöhung der Geldbuße geführt. Meine Mandantin bestritt den Vorwurf. Weitere Punkte in Flensburg konnte sie sich auf gar keinen Fall leisten. Also musste gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt werden. Die daraufhin durchzuführende Hauptverhandlung fand heute vor dem örtlich zuständigen Amtsgericht Neuruppin statt.
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Mit einem Radarmessgerät des Typs Traffipax speedophot war die Geschwindigkeit meines Mandanten mit 72 km/h (abzüglich Toleranz) in einer kleinen Ortschaft im Brandenburgischen gemessen worden. Die Ordnungsbehörde erließ gegen ihn einen Bußgeldbescheid, mit welchem eine Geldbuße von 80,- € festgesetzt wurde. Wäre der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden, hätte dies zur Eintragung in das Verkehrszentralregister in Flensburg geführt; bewertet mit 1 Punkt. Den konnte mein Mandant so gar nicht gebrauchen.
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“Like some nice piece of art” hat eine bloggende Freundin ihren lesens- und empfehlenswerten Erfahrungsbericht zum Thema “Reparaturkostenrechnung” am 11. November 10 überschrieben. Unbedingt reinschauen. Was für ein Spaß! Vielen Dank!
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Die Anklage lautet auf Beleidigung und Nötigung im Straßenverkehr. Der Vorsitzende Richter hat den Termin für die Hauptverhandlung auf morgens 08:00 Uhr angesetzt. Wenige Stunden zuvor bricht der Winter über Berlin und Brandenburg herein. Ich plane zwei Stunden Fahrtzeit ein; zu wenig. Alle Straßen sind dicht und es geht kaum vorwärts. Aber eben nicht nur für mich.
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Der Mandant – Berufskraftfahrer – war innerorts mit 71 km/h geblitzt worden. Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h. Mit dem Bußgeldbescheid, der gegen ihn erlassen worden war, hatte die Ordnungsbehörde ein Fahrverbot für die Dauer eines Monats angeordnet. Nach Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wurde die Sache an das örtlich zuständige Amtsgericht Rathenow abgegeben. Das Gericht wollte auf eine Hauptverhandlung verzichten und im Beschlusswege allein auf Grundlage des Akteninhalts entscheiden. Dem habe ich widersprochen. Aus gutem Grund.
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