19. September 2011
Ein mal zwei macht sechs?
Sechs Punkte? Weil zweimal hintereinander geblitzt? In der Regel schon. Aber auf einer Fahrt? Kommt drauf an. Worauf?
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Sechs Punkte? Weil zweimal hintereinander geblitzt? In der Regel schon. Aber auf einer Fahrt? Kommt drauf an. Worauf?
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Stimmt, es waren lediglich 98m, die zwischen dem Radargerät und dem die Geschwindigkeitsbeschränkung aufhebenden Verkehrszeichen lagen. Der Abstand hätte aber mindestens 150m betragen müssen. So sehen es die in den Bundesländern geltenden Verkehrsüberwachungserlasse vor. Nur in begründeten Ausnahmefällen dürfen die eine Geschwindigkeitsmessung durchführenden Polizeibeamte diesen Mindestabstand unterschreiten.
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Der präzise Umgang mit der Sprache fördert die Verständigung; aber auch die richtige Anwendung des Rechts. Die richtige Auslegung von Gesetzen erfordert geradezu ein präzises Verständnis der im Gesetzeswortlaut verwendeten Begriffe. Zum Beispiel des Begriffs “regelmäßig” in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Gemäß Ziffer 9.2.1 der Anlage 4 der FeV soll nämlich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen gelten, wer “regelmäßig” Cannabis konsumiert. Entspricht diese Formulierung tatsächlich dem Sinn des Gesetzes?
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Trotz eines sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoßes ist von der Anordnung eines Fahrverbotes abzusehen, wenn eine Gefährdung von Fußgängern und Querverkehr von vornherein ausgeschlossen war.
Eine abstrakte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist insbesondere dann auszuschließen, wenn diese zum Zeitpunkt des zu ahndenden Rotlichtverstoßes nicht in den durch das Rotlicht geschützten Kreuzungsbereich gelangen konnten. Dies ist typischerweise bei gesondert geregelten Abbiegespuren der Fall. Ein solcher Fall lag dem in der Rechtsbeschwerde zuständigen Kammergericht zur Entscheidung vor:
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Der von einem Rechtsanwalt gegen einen Bußgeldbescheid eingelegte Einspruch ist auch dann wirksam, wenn der Rechtsanwalt seine Bevollmächtigung nicht durch Vorlage einer Vollmachtsurkunde nachgewiesen hat.
Denn bei einem Rechtsanwalt handelt es sich um ein unabhängiges Organ der Rechtspflege, von dem Ordnungsbehörden und Gerichte gerade im Hinblick auf dessen Stellung als Rechtspflegeorgan nur in begründeten Ausnahmefällen einen Nachweis seiner Bevollmächtigung durch den Mandanten abverlangen dürfen. So entschieden durch das Berliner Kammergericht:
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Im Bezirk des Amtsgerichts Oranienburg wird von der örtlich zuständigen Ordnungsbehörde unter anderem das Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Speed der in Wiesbaden ansässigen VITRONIC GmbH zur Geschwindigkeitsmessung eingesetzt. In einigen wegen des Vorwurfs der Geschwindigkeitsübertretung beim Amtsgericht Oranienburg anhängigen Bußgeldverfahren hat sich nun der Verdacht bestätigt, dass die zur Messanlage gehörende digitale Fotografieeinrichtung entgegen der Gebrauchsanweisung des Herstellerunternehmens falsch eingestellt wurde. Dies führte bildlich gesprochen zu einem “Schielen” des optischen Geräts bei der Aufnahme des sogenannten Tatfotos.
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Auch das Amtsgericht Bremen hatte sich in diesem Jahr mit der Frage zu beschäftigen, ob die Vollstreckung mehrerer Fahrverbote aus verschiedenen Bußgeldbescheiden nacheinander oder gleichzeitig zu erfolgen hat. Mit gewissen Einschränkungen erklärt auch das AG der Hansestadt den Parallelvollzug zur Regel.
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Drei Bußgeldbescheide, mit denen jeweils ein Fahrverbot für die Dauer eines Monats angeordnet wurde, also insgesamt drei Monate Fahrverbot in nur einem Monat erledigen? Einmal für einen Monat den Führerschein abgeben und damit die Fahrverbote aus drei Bußgeldbescheiden vollstrecken? Geht das? Wenn man das Gesetz liest (§ 25 Abs. 2a S.2 StVG) mag man zweifeln. Doch das Amtsgericht Meißen meint, man sollte das Gesetz mal genauer lesen. Und dann geht das schon; die sogenannte Parallelvollstreckung.
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Dass Polizeibeamte im Straßenverkehr schon mal Sonderrechte in Anspruch nehmen, ist bekannt. Dabei kann es sich durchaus auch um eine Abstandsunterschreitung während einer Verfolgungsfahrt handeln. Aber wie verhält es sich damit, wenn die Verfolgungsfahrt dazu dient, die Geschwindigkeit des verfolgten Fahrzeugs zu messen?
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