Ein einfaches “Nein” sollte in aller Regel genügen. Wenn mangelnde Bereitschaft, Ablehnung, Widerspruch zum Ausdruck gebracht werden sollen, muss eine verbale Bekundung entgegen stehenden Willens als ausreichend erachtet werden, um wahr und ernst genommen zu werden. Erst recht, wenn es sich bei dem Adressaten der Willensbekundung um einen Vertreter der Staatsgewalt handelt, der unter Anwendung der ihm qua Gesetz eingeräumten Kompetenzen dem Widersprechenden gegenübersteht. Zum Beispiel des nachts während einer polizeilichen Verkehrskontrolle. Und – vorbei am gesetzlich geregelten Richtervorbehalt – eine Blutentnahme anordnet. » weiterlesen
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Mittlerweile zum dritten Mal sieht sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) veranlasst, in Sachen “Blutentnahme beim Verdacht auf Trunkenheitsfahrt” auf die Einhaltung des Gesetzes zu pochen. Trotz der grundlegenden und eindeutigen Entscheidungen der Verfassungshüter aus den Jahren 2007 und 2008 hat die polizeiliche Praxis kaum eine den Vorgaben des BVerfG gerecht werdende Änderung erfahren. Land auf Land ab ordnen Polizeibeamte nach wie vor wegen angeblicher Gefahr im Verzuge Blutentnahmen gegenüber wegen einer Trunkenheitsfahrt verdächtigen Fahrzeugführern an, ohne sich zuvor um eine richterliche Anordnung zumindest bemüht zu haben. » weiterlesen
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Polizeibeamte des Landes Schleswig-Holstein haben langjährige Übung bei der willkürlichen Verletzung der Strafprozessordnung. Auf diesen Nenner lässt sich die Begründung eines Beschlusses des Oberlandesgerichts (OLG) Schleswig vom Oktober dieses Jahres bringen. Wie schon in der hier vorgestellten Entscheidung des OLG Celle (“Polizeibeamte zum Gesetzesverstoß angewiesen”) haben die Oberrichter eine Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt aufgehoben, weil sie das Ergebnis der Untersuchung der bei dem Angeklagten entnommenen Blutprobe nicht als gerichtlich verwertbar ansehen. » weiterlesen
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Zwar ist Weihnachten vorbei, der Winter aber noch lange nicht. Im Gegenteil: In den letzten Tagen sah es in Berlin ganz danach aus, als würde er jetzt erst richtig beginnen. Schnee- und eisglatte Straßen stehen uns wohl noch bevor. Beim Verkehrs- und Strafrechtler werden da gleich Erinnerungen an interessante und spannende Fälle wach; zum Beispiel an diesen hier: » weiterlesen
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