17. November 2008


Radarwarner unplugged

Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)

5. November 2008


Das war dem Richter zu hoch.

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Dieses Schild mit dem Verkehrszeichen 274.1 steht in der Rungestraße in Oranienburg. Für den Verkehr, der aus der Straße am Mühlenfeld kommt, gleich nach einer engen Links-Kurve. Wer sich auf diese konzentriert, kann das Schild schon mal übersehen. So ist es jedenfalls einem meiner Mandanten ergangen. Und prompt geriet er in eine Geschwindigkeitskontrolle. Die Polizei hatte sich mit einem Laser-Geschwindigkeitsmessgerät des Typs LR90-235/P auf die Lauer gelegt. Die Messung ergab eine Geschwindigkeit abzüglich Toleranz von 57 km/h. Innerhalb der 30er-Zone 27 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

13. September 2008


12 Punkte auf 5,6 km

2. August 2008


“Der Teufel steckt im Detail”

Schwierig wird es dann, so meint diese Redensart, wenn man beginnt, sich mit den Feinheiten einer Sache zu beschäftigen. Doch häufig ist es gerade die Beschäftigung mit den Details, die zum Erfolg führt. In der beruflichen Praxis eines Rechtsanwaltes ist das jedenfalls so. Nur wenn beispielsweise der Verteidiger in einem Verfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit jedes noch so kleine Detail überprüft, wird er dem ihm übertragenen Fall gerecht. Und wahrt die Chancen seiner Mandanten auf einen für sie befriedigenden Ausgang des Falles.

27. Juli 2008


An der Tanke reicht allgemeine Rücksichtnahme.

Wer mit seinem Fahrzeug rückwärts fährt, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. So schreibt es § 9 Abs. 5 StVO vor. Wenn es die Situation erfordert, hat es sich einweisen zu lassen.