21. Mai 2011


Trotz regelmäßigen Konsums von Cannabis nicht ungeeignet zum Führen von KFZ

Der präzise Umgang mit der Sprache fördert die Verständigung; aber auch die richtige Anwendung des Rechts. Die richtige Auslegung von Gesetzen erfordert geradezu ein präzises Verständnis der im Gesetzeswortlaut verwendeten Begriffe. Zum Beispiel des Begriffs “regelmäßig” in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Gemäß Ziffer 9.2.1 der Anlage 4 der FeV soll nämlich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen gelten, wer “regelmäßig” Cannabis konsumiert. Entspricht diese Formulierung tatsächlich dem Sinn des Gesetzes?

17. Oktober 2010


Entzug der Fahrerlaubnis wegen Besitz von Marihuana

Zwar spricht das Gesetz in Gestalt der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) von Konsum von Cannabis und nicht lediglich von dessen Besitz, wenn es um die Frage geht, ob vom Umgang mit bestimmten Drogen auf Mängel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen geschlossen werden kann. Dennoch sind die Fahrerlaubnisbehörden dazu übergegangen, schon den Besitz von Marihuana oder Haschisch zum Anlass zu nehmen, an der Fahreignung zu zweifeln und deshalb medizinisch-psychologische Untersuchungen (MPU) anzuordnen. Doch die Argumentation der Behörden kann entkräftet werden.

12. September 2010


Wirksamkeit eines Bußgeldbescheides wegen Drogenfahrt

Wer unter der Wirkung berauschender Mittel wie beispielsweise Cannabis oder Kokain im Straßenverkehr ein Kraftfahreug führt, begeht zumindest eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 24 a Abs. 2 StVG, die nach der Bußgeldkataklog-Verordnung mit einer Geldbuße und einem Fahrverbot geahndet werden kann. Formelle Voraussetzung für eine solche Sanktion ist, dass der Bußgeldbescheid, mit dem die Geldbuße verhängt und das Fahrverbot angeordnet werden, wirksam ist. Daran kann es aus verschiedenen Gründen fehlen.

25. Juli 2010


OVG HB f. MPU b. THC

Der gelegentliche Konsum von Cannabis rechtfertigt für sich genommen keine Zweifel an der Kraftfahreignung des Konsumenten. Mangelt es jedoch an der Fähigkeit, Konsum und das Führen von Kraftfahrzeugen sicher von einander zu trennen, droht der Entzug der Fahrerlaubnis durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen hat in einer jüngeren Entscheidung aus dem April dieses Jahres noch einmal klargestellt, dass in einem solchen Fall die Eignungszweifel grundsätzlich nur durch eine erfolgreiche MPU ausgeräumt werden können.

30. August 2009


Bekifft oder nicht bekifft? Das ist hier die Frage!

Der Führer eines Kraftfahrzeuges, der diese Frage für sich verneint, nachdem er tags zuvor Haschisch konsumiert hatte, und sich guten Gewissens an das Steuer seines Autos setzt, könnte eine böse Überraschung erleben. Wird anlässlich einer Verkehrskontrolle eine Blutprobe angeordnet und der Wirkstoff von Cannabis im Blut nachgewiesen, muss er mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und letztlich mit einer Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen § 24a Abs. 2 StVG rechnen. Es sei denn, dass er die fortdauernde Wirkung des Rauschmittels weder erkannt hat, noch hätte erkennen müssen.

1. Juli 2009


Flirt, Flight or Fight auf der Autobahn?

Mit diesen “3F” werden im Englischen die Verhaltensmuster bezeichnet, mit denen Menschen auf lebensbedrohliche oder als solche empfundene Situationen reagieren. Durch die Ausschüttung von Adrenalin, Noradrenalin und Dopmin wird der Körper in einen Zustand versetzt, in dem die Wahrnehmung von Bedürfissen, die nicht unbedingt erforderlich sind, der unmittelbaren Bedrohung zu widerstehen, ausgeschaltet wird. Gleichzeitig werden das Selbstbewußtsein, die Aggressionsbereitschaft und die Konzentrationsfähigkeit enorm gesteigert.

18. Dezember 2008


“Du Du Du Du Du Du musst zur MPU u u u u”

Tetrahydrocannabinol (THC) gehört zu den Cannabinoiden und damit zu den Hauptwirkstoffen des Cannabis. Dabei handelt es sich um die in Deutschland am häufigsten gehandelte und konsumierte illegale Droge. Wenn es auch zu den sogenannten “weichen Drogen” gezählt wird, hat das Führen von Kraftfahrzeugen unter dem Einfluss von Cannabis grundsätzlich die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU) durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde zur Folge. Einen ebenso unterhaltsamen wie lehrreichen Einblick in das Verfahren bietet dieser empfehlenswerte Kulturbeitrag.