16. Dezember 2010


Nachweispflicht für Fachanwälte

Die berufsrechtliche Pflicht, sich regelmäßig fortzubilden, trifft jeden Rechtsanwalt. Ob der einzelne Rechtsanwalt diese Pflicht auch erfüllt, weiß nur er. Ein Nachweis über die Teilnahme an anerkannten Fortbildungsmaßnahmen wird ihm nicht abverlangt. Es sei denn, der Rechtsanwalt ist auch zugleich Fachanwalt. Fachanwälte müssen Ihre alljährliche Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen gegen über der für sie zuständigen Rechtsanwaltskammer belegen. Und zwar für jeden Fachanwaltstitel bzw. auf jedem Rechtsgebiet, auf welchem sich der Rechtsanwalt spezialisiert hat.

15. Dezember 2010


Die Mutter des Erfolges

Die Spruchweisheit, wonach die Niederlage die Mutter des Erfolges sei, wird bekannt sein. Sie tröstet über Schrammen und Kratzer hinweg, die man sich geholt hat, weil man sich nicht hinreichend vorbereitet hat. Meine Erfolge rechne ich einer stets guten Vorbereitung zu. Dazu gehört auch meine Fortbildung. Heute sitze ich in einem Tagungsraum des Palace-Hotel und lausche  Richtern des Kammergerichts Berlin, die unter anderem zur aktuellen Entwicklung der Rechtsprechung des Kammergerichts in Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen referieren.

5. September 2010


Cocktails nur für die Experten!

Nach wie vor ist der Anteil der Experten im Verkehrsstrafrecht an den 12.700 Berliner Anwälten im Promillebereich angesiedelt. Gerade mal neun der Rechtsanwälte mit Kanzlei in Berlin verfügen sowohl auf dem Gebiet des Verkehrsrechts als auch auf dem Gebiet des Strafrechts über den Titel “Fachanwalt”. Bei einem Anteil von 0,7 Promille von ausgewiesenen Experten des Verkehrsstrafrechts kann die Suche nach dem richtigen Anwalt zur berühmten Suche der Nadel im Heuhaufen werden. Damit im Notfall diese Bemühungen auch ohne übermäßigen Zeitaufwand zum Erfolg führen, habe ich Anfang März die Experten-Seite ins Netz gestellt.