Wer in Flensburg bereits mit Punkten belastet ist, muss im Falle einer erneuten Verkehrsordnungswidrigkeit mit einer Erhöhung der Geldbuße rechnen. Es sei denn, die Eintragung im Verkehrszentralregister war bereits zur Tilgung reif, als der neue Verstoß begangen wurde. Denn in Flensburg eingetragene Entscheidungen, die älter als zwei Jahre und auch tilgungsreif sind, dürfen bei der Ahndung eines neuen Verstoßes nicht mehr berücksichtigt werden. Dieses sogenannte Verwertungsverbot ergibt sich aus § 29 Abs.3 S. 1 StVG. Aber wie wirken sich Punkte aus, die zwar erst nach der neuen Ordnungswidrigkeit aber vor deren Ahndung tilgungsreif werden? » weiterlesen
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Wer mit seinem Fahrzeug rückwärts fährt, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. So schreibt es § 9 Abs. 5 StVO vor. Wenn es die Situation erfordert, hat es sich einweisen zu lassen. » weiterlesen
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… einige meiner Mandanten den Ausgang eines jahrelangen Rechtsstreits, der schon seit 2007 beim Bundesverwaltungsgericht anhängig ist. » weiterlesen
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“Happy Birthday, Flensburg!”
Die so genannte “Verkehrssünderdatei”, also das beim Kraftfahrtbundeamt in Flensburg geführte Verkehrszentralregister, wurde dieser Tage 50. Im Januar 1958 wurde sie eingerichtet.
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