10. Februar 2008


“Wo geht’s denn hier zum Unfallort?”

Mit dem Begriff “Unfallflucht” wird umgangssprachlich ein Verhalten im Straßenverkehr beschrieben, das der Gesetzgeber als “Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort” (§ 142 StGB) betitelt hat. Ein Beispiel, welches als Beleg für die These dienen könnte, dass der Volksmund nicht nur pointierter sondern bisweilen auch präziser formuliert als der Gesetzgeber. Zugestanden: Ein Unfall flüchtet nicht. Aber wer nach einem Verkehrsunfall vom Ort des Geschehens “flieht”, handelt im Sinne des Wortes bewusst. “Wissentlich und willentlich” sagen Juristen und beschreiben damit die Elemente des Vorsatzes.

13. Januar 2008


Wegelagerei in Bayern

Mandate in Verkehrssachen bescheren bisweilen lange Anfahrtswege zu den Gerichten. Nächste Woche beispielsweise in die Oberpfalz zum Amtsgericht Weiden, nahe der Grenze zur Tschechischen Republik. Ich verhandele gern in Bayern. Entgegen anders lautender Vorurteile habe ich die Richter des Freistaates als liberal und uneingeschränkt rechtsstaatlich kennen gelernt. Die Entscheidungen des Bayrischen Obersten Landesgerichts konnten Vorurteils beladene Preußen ins Staunen versetzen.

31. Dezember 2007


Erfreuliche Bilanz!

Der letzte Tag des Jahres. Anlass, zurück zu blicken und Bilanz zu ziehen.

2007 war für mich ein Jahr voller Erfolge. Allen voran die Verleihung des zweiten Fachanwaltstitels; dem für Verkehrsrecht.

Für meine Mandanten konnten wichtige Entscheidungen erstritten werden. Die Letzte erging gewissermaßen als “Tüpfelchen auf dem i” kurz vor Weihnachten und ist von dem betroffenen Mandanten wie ein Weihnachtsgeschenk bejubelt worden.