17. September 2011


Das waren doch keine 150m?!

Stimmt, es waren lediglich 98m, die zwischen dem Radargerät und dem die Geschwindigkeitsbeschränkung aufhebenden Verkehrszeichen lagen. Der Abstand hätte aber mindestens 150m betragen müssen. So sehen es die in den Bundesländern geltenden Verkehrsüberwachungserlasse vor. Nur in begründeten Ausnahmefällen dürfen die eine Geschwindigkeitsmessung durchführenden Polizeibeamte diesen Mindestabstand unterschreiten.

9. Februar 2011


Amtsgericht Oranienburg

Im Bezirk des Amtsgerichts Oranienburg wird von der örtlich zuständigen Ordnungsbehörde unter anderem das Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Speed  der in Wiesbaden ansässigen VITRONIC GmbH zur Geschwindigkeitsmessung eingesetzt. In einigen wegen des Vorwurfs der Geschwindigkeitsübertretung  beim Amtsgericht Oranienburg anhängigen Bußgeldverfahren hat sich nun der Verdacht bestätigt, dass die zur Messanlage gehörende digitale Fotografieeinrichtung entgegen der Gebrauchsanweisung des Herstellerunternehmens falsch eingestellt wurde. Dies führte bildlich gesprochen zu einem “Schielen” des optischen Geräts bei der Aufnahme des sogenannten Tatfotos.

11. Januar 2011


Amtsgericht Güstrow

Die im Frühjahr vergangenen Jahres von meinem Mandanten auf der A19 gefahrene Geschwindigkeit war mit einem Lasermessgerät aus dem Hause VITRONIC, dem berüchtigten Poliscan speed, gemessen worden. Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hatte die Ordnungsbehörde einen Bußgeldbescheid erlassen. Gegen den schon deshalb Einspruch eingelegt werden musste, weil das Punktekonto meines Mandanten zum Zeitpunkt des Erlasses des Bußgeldbescheides keine weitere Belastung vertagen hätte. Die Einsichtnahme in die Ermittlungsakte der Ordnungsbehörde ergab einen interessanten Hinweis  für die Verteidigung.

14. November 2010


Fernsehen bildet

Nicht immer aber eben doch ab und zu. Zumindest diese sehenswerte Reportage des MDR.

30. Mai 2010


Legal – illegal – Sch*** egal!

So haben das die Richter des ersten Strafsenats des Oberlandesgerichts Hamm selbstverständlich nicht gemeint. Und selbst wenn sie es so gemeint hätten, würden sie es doch nicht so vulgär ausdrücken. Hochdotierte Ober-Richter können das besser: Zwar handelt es sich bei der nicht anlassbezogenen Dauervideoüberwachung sämtlicher sich im fließenden Verkehr befindlicher Verkehrsteilnehmer um einen systematischen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der überwachten Personen, der in Ermangelung einer gesetzmäßigen Eingriffsbefugnis verfassungswidrig ist; der Verwertung der durch die rechtswidrigen staatlichen Maßnahmen gewonnenen Erkenntnisse  steht dennoch nichts im Wege.

25. April 2010


AG Eilenburg nimmt Bundesverfassungsgericht beim Wort

… und stellt Verfahren gegen Temposünder ein. Dabei war die Geschwindigkeitsmessung in dem durch das Gericht zu verhandelnden Fall gar nicht mit dem Verkehrskontrollsystem (VKS) erfolgt, welches das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu einer spektakulären Entscheidung im August des vergangenen Jahres veranlasste. Stattdessen war es der Einsatz eines Geschwindigkeitsmessgeräts des Typs ESO ES 1, welches den Amtsrichter an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens zweifeln ließ.

14. März 2010


Freispruch nach Messung mit PoliScanSpeed

Dass berechtigte Zweifel an der Zuverlässigkeit des Messverfahrens bestehen, habe ich erst vor Kurzem berichtet. Das Amtsgericht Dillenburg teilt diese Zweifel und hat deshalb einen Autofahrer vom Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung freigesprochen.

19. Februar 2010


PoliScanSpeed

Das von der Firma VITRONIC entwickelte Verfahren zur Geschwindigkeitsmessung gerät immer häufiger in den Focus kritischer Betrachtung. Was bislang immer wieder vermutet wurde, ist nun durch das Gutachten eines Berliner Sachverständigen für Unfallrekonstruktion belegt: Bei Geschwindigkeitsmessungen der Polizei mit dem PoliScanSpeed kann es unter bestimmten Umständen zu Fehlern bei der Zuordnung der gemessenen Geschwindigkeit kommen.

7. Februar 2010


JVC-Pillar CG-P 50

Im August hatte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass die Geschwindigkeitsüberwachung mit dem sogenannten Verkehrskontrollsystem (VKS) der Firma VIDIS gegen die Verfassung verstößt und auf das Ergebnis einer solchen Messung deshalb kein Urteil gestützt werden kann, für Aufsehen gesorgt. Unter dem Titel Verkehrskontrollsystem verstößt gegen das Grundgesetz hatte ich darüber berichtet. Jetzt hat es ein weiteres System, welches zur Überwachung des fließenden Verkehrs eingesetzt wird, erwischt.

5. Juni 2009


Was ist das?

Wissen Sie eingentlich, was ein CAN-Bus ist?