9. Februar 2011


Amtsgericht Oranienburg

Im Bezirk des Amtsgerichts Oranienburg wird von der örtlich zuständigen Ordnungsbehörde unter anderem das Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Speed  der in Wiesbaden ansässigen VITRONIC GmbH zur Geschwindigkeitsmessung eingesetzt. In einigen wegen des Vorwurfs der Geschwindigkeitsübertretung  beim Amtsgericht Oranienburg anhängigen Bußgeldverfahren hat sich nun der Verdacht bestätigt, dass die zur Messanlage gehörende digitale Fotografieeinrichtung entgegen der Gebrauchsanweisung des Herstellerunternehmens falsch eingestellt wurde. Dies führte bildlich gesprochen zu einem “Schielen” des optischen Geräts bei der Aufnahme des sogenannten Tatfotos.

5. Februar 2011


Amtsgericht Lübben ausgebremst.

16. Mai 2010


Anordnung eines Fahrverbots aufgehoben

Der Autofahrer hatte nicht bestritten, auf der BAB um 41 km/h schneller, als es erlaubt war, unterwegs gewesen zu sein. Gegen das mit Bußgeldbescheid angeordnete Fahrverbot von einem Monat wehrte er sich mit der Begründung, er habe die Beschilderung übersehen, mit der die zulässige Höchstgeschwindigkeit beschränkt worden war. Für ein Absehen vom Regelfahrverbot sah das Amtgericht keinen Grund. Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg schon.

14. März 2010


Freispruch nach Messung mit PoliScanSpeed

Dass berechtigte Zweifel an der Zuverlässigkeit des Messverfahrens bestehen, habe ich erst vor Kurzem berichtet. Das Amtsgericht Dillenburg teilt diese Zweifel und hat deshalb einen Autofahrer vom Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung freigesprochen.

16. März 2009


Oldies but Goldies

“Oft Fehler bei Radarmessungen

Der ADAC warnt vor Fehlmessungen bei Geschwindigkeitskontrollen. Ein Test in München habe bei einer ganzen Reihe von Tempo-Messungen für den Autofahrer nachteilige Abweichungen ergeben.”

SPIEGEL-ONLINE 03.12.2001

“Tempomessungen oft fehlerhaft

13. September 2008


12 Punkte auf 5,6 km

2. August 2008


“Der Teufel steckt im Detail”

Schwierig wird es dann, so meint diese Redensart, wenn man beginnt, sich mit den Feinheiten einer Sache zu beschäftigen. Doch häufig ist es gerade die Beschäftigung mit den Details, die zum Erfolg führt. In der beruflichen Praxis eines Rechtsanwaltes ist das jedenfalls so. Nur wenn beispielsweise der Verteidiger in einem Verfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit jedes noch so kleine Detail überprüft, wird er dem ihm übertragenen Fall gerecht. Und wahrt die Chancen seiner Mandanten auf einen für sie befriedigenden Ausgang des Falles.