Wegen des Vorwurfs, als Führerin ihres PKW auf der A24 verbotswidrig mit einem Handy telefoniert zu haben, war gegen meine Mandantin ein Bußgeldbescheid ergangen. Die Voreintragungen im Verkehrszentralregister (VZR) mit insgesamt fünfzehn Punkten hatten zu einer Erhöhung der Geldbuße geführt. Meine Mandantin bestritt den Vorwurf. Weitere Punkte in Flensburg konnte sie sich auf gar keinen Fall leisten. Also musste gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt werden. Die daraufhin durchzuführende Hauptverhandlung fand heute vor dem örtlich zuständigen Amtsgericht Neuruppin statt. » weiterlesen
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… und eben kein Mobiltelefon! Und auch kein Hörer eines Mobiltelefons. Sondern eben ein Headset. Oder eben auch Earset. » weiterlesen
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Ist da etwa unbemerkt vom Rest der Republik ein spannender Wettbewerb zwischen Franken und Westfalen um den Titel “Eldorado des Automobiltelefonisten” entbrand? » weiterlesen
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Wer mit seinem Auto an einer Ampel steht und die Rotphase für ein Telefonat mit seinem Handy nutzt, begeht keine Verkehrsordnungswidrigkeit. Kann also nicht zur Kasse gebeten werden und braucht auch keine Punkte in Flensburg zu fürchten. Vorausgesetzt, der Motor läuft nicht!! » weiterlesen
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