Zwar spricht das Gesetz in Gestalt der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) von Konsum von Cannabis und nicht lediglich von dessen Besitz, wenn es um die Frage geht, ob vom Umgang mit bestimmten Drogen auf Mängel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen geschlossen werden kann. Dennoch sind die Fahrerlaubnisbehörden dazu übergegangen, schon den Besitz von Marihuana oder Haschisch zum Anlass zu nehmen, an der Fahreignung zu zweifeln und deshalb medizinisch-psychologische Untersuchungen (MPU) anzuordnen. Doch die Argumentation der Behörden kann entkräftet werden. » weiterlesen
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… und danach zur MPU? Wer im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 Promille oder mehr ein Fahrzeug führt, muss damit rechnen, dass ihn die Fahrerlaubnisbehörde zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zum Zwecke der “Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik” auffordert. Und zwar auch dann, wenn es sich bei dem Fahrzeug lediglich um ein Fahrrad handelte. Doch selbst, wenn das Gutachten negativ ausfällt, rechtfertigt dies nicht in jedem Fall einen Entzug der Fahrerlaubnis. » weiterlesen
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Der gelegentliche Konsum von Cannabis rechtfertigt für sich genommen keine Zweifel an der Kraftfahreignung des Konsumenten. Mangelt es jedoch an der Fähigkeit, Konsum und das Führen von Kraftfahrzeugen sicher von einander zu trennen, droht der Entzug der Fahrerlaubnis durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen hat in einer jüngeren Entscheidung aus dem April dieses Jahres noch einmal klargestellt, dass in einem solchen Fall die Eignungszweifel grundsätzlich nur durch eine erfolgreiche MPU ausgeräumt werden können. » weiterlesen
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Als Mitglied der Deutschen Akademie für Verkehrswissenschaft (e. V.) werde ich auch im nächsten Jahr wieder am Verkehrsgerichtstag in Goslar teilnehmen. Und meine Mandanten können entscheiden, mit welchen Themen ich mich auf der Tagung beschäftigen werde. » weiterlesen
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Tetrahydrocannabinol (THC) gehört zu den Cannabinoiden und damit zu den Hauptwirkstoffen des Cannabis. Dabei handelt es sich um die in Deutschland am häufigsten gehandelte und konsumierte illegale Droge. Wenn es auch zu den sogenannten “weichen Drogen” gezählt wird, hat das Führen von Kraftfahrzeugen unter dem Einfluss von Cannabis grundsätzlich die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU) durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde zur Folge. Einen ebenso unterhaltsamen wie lehrreichen Einblick in das Verfahren bietet dieser empfehlenswerte Kulturbeitrag.
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Ein weiterer Grund dafür, dass ich dieser Tage mit einigen meiner Mandanten den Blick voller Spannung nach Leipzig richte, ist die ebenfalls vom 3. Senat des Bundesverwaltungsgericht zu erwartende Entscheidung zur Anerkennung sogenannter EU-Fahrerlaubnisse. Gleich in zwei Fällen geht es um in der Tschechischen Republik erworbene Führerscheine, die von den hiesigen Behörden nicht anerkannt werden. » weiterlesen
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