Die Verwaltungsbehörde kann gegenüber dem Halter eines Kraftfahrzeugs das Führen eines Fahrtenbuches anordnen, wenn durch den Fahrer des besagten Fahrzeugs eine Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften begangen wurde, und das daraufhin eingeleitete Verfahren eingestellt werden musste, weil der Fahrer nicht festgestellt werden konnte. Zuvor muss die Behörde aber alles Nötige und Mögliche unternommen haben, um den Täter zu ermitteln. » weiterlesen
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Sanktionen, die ihren Adressaten zur Besinnung bringen sollen, werden dieser Tage nicht allein für das Jugendstrafrecht gefordert. Im Straßenverkehr ist es das Fahrverbot gemäß § 25 Abs.1 StVG, dem das Bundesverfassungsgericht schon vor Jahrzehnten eine erzieherische Funktion zuschrieb. Als “Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme” verliert ein Fahrverbot nach Auffassung des Kammergerichts in Berlin aber seinen Sinn, wenn seit dem zu ahndenden Verkehrsverstoß zu viel Zeit vergangen ist. » weiterlesen
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