26. August 2009
Bald Abschlepp-Sonderangebote bei ALDI, Lidl & Co?
Dass Polizei und Ordnungsämter verbotswidrig und gar verkehrsbehindernd abgestellte Fahrzeuge umsetzen lassen darf und die dafür entstandenen Kosten beim Halter des Fahrzeuges eintreiben können, ist nicht neu. Aber was ist von der Ankündigung auf einem privaten Parkplatz zu halten, unberechtigt abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig entfernen lassen zu wollen? Dürfen Besitzer von Kundenparkplätzen das überhaupt?
Kategorie: RECHT gesprochen, RECHT haberei | Kommentare deaktiviert


