26. August 2009


Bald Abschlepp-Sonderangebote bei ALDI, Lidl & Co?

Dass Polizei und Ordnungsämter verbotswidrig und gar verkehrsbehindernd abgestellte Fahrzeuge umsetzen lassen darf und die dafür entstandenen Kosten beim Halter des Fahrzeuges eintreiben können, ist nicht neu. Aber was ist von der Ankündigung auf einem privaten Parkplatz zu halten, unberechtigt abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig entfernen lassen zu wollen? Dürfen Besitzer von Kundenparkplätzen das überhaupt?

27. Juli 2008


An der Tanke reicht allgemeine Rücksichtnahme.

Wer mit seinem Fahrzeug rückwärts fährt, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. So schreibt es § 9 Abs. 5 StVO vor. Wenn es die Situation erfordert, hat es sich einweisen zu lassen.