5. September 2010


Cocktails nur für die Experten!

Nach wie vor ist der Anteil der Experten im Verkehrsstrafrecht an den 12.700 Berliner Anwälten im Promillebereich angesiedelt. Gerade mal neun der Rechtsanwälte mit Kanzlei in Berlin verfügen sowohl auf dem Gebiet des Verkehrsrechts als auch auf dem Gebiet des Strafrechts über den Titel “Fachanwalt”. Bei einem Anteil von 0,7 Promille von ausgewiesenen Experten des Verkehrsstrafrechts kann die Suche nach dem richtigen Anwalt zur berühmten Suche der Nadel im Heuhaufen werden. Damit im Notfall diese Bemühungen auch ohne übermäßigen Zeitaufwand zum Erfolg führen, habe ich Anfang März die Experten-Seite ins Netz gestellt.

15. August 2010


Kein Kaskoschutz bei 1,67 Promille

Führt ein Versicherungsnehmer einen Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer nach § 81 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) berechtigt, die Versicherungsleistung entsprechend der Schwere des Verschuldens zu kürzen. Eine vollständige Versagung des Versicherungsschutzes hat der Gesetzgeber mit der Reform des Versicherungsvertragsrechts nur in Fällen der vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalles vorgesehen; vgl. § 81 Abs. 1 VVG. Schon wenige Monate, nachdem das reformierte VVG in Kraft getreten ist, stellt die Rechtsprechung die alte Rechtslage wieder her.

1. August 2010


Trotz 2,0 Promille keine vorsätzliche Trunkenheitsfahrt

Wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, macht sich nach § 316 StGB strafbar. Die Trunkenheit im Verkehr im Sinne dieser Strafrechtsnorm kann vorsätzlich oder fahrlässig begangen werden. Ob ein Rechtschutzversicherer die Kosten der Verteidigung im Strafverfahren übernimmt, ist unter anderem davon abhängig, ob dem Angeklagten lediglich Fahrlässigkeit oder etwa Vorsatz zur Last gelegt wird.

29. Dezember 2009


Polizeibeamte üben Gesetzesverstoß

Polizeibeamte des Landes Schleswig-Holstein haben langjährige Übung bei der willkürlichen Verletzung der Strafprozessordnung. Auf diesen Nenner lässt sich die Begründung eines Beschlusses des Oberlandesgerichts (OLG) Schleswig vom Oktober dieses Jahres bringen. Wie schon in der hier vorgestellten Entscheidung des OLG Celle (“Polizeibeamte zum Gesetzesverstoß angewiesen”) haben die Oberrichter eine Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt aufgehoben, weil sie das Ergebnis der Untersuchung der bei dem Angeklagten entnommenen Blutprobe nicht als gerichtlich verwertbar ansehen.

22. November 2009


Polizeibeamte zum Gesetzesverstoß angewiesen

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat einen Autofahrer vom Vorwurf der Trunkenheitsfahrt freigesprochen. Es hat das Ergebnis einer Blutuntersuchung für unverwertbar erklärt. Die untersuchte Blutprobe war dem Autofahrer auf Anordnung eines Polizeibeamten entnommen worden. Auf die Einholung einer Entscheidung eines Richters, wie es das Gesetz (§ 81 a StPO) vorsieht, hatte der Polizeibeamte verzichtet. Über einen solchen durch das Berliner Kammergericht entschiedenen Fall wurde bereits unter dem Titel “Überlassen Sie das doch dem Richter” berichtet.

5. September 2009


Überlassen Sie das doch dem Richter!

22. Mai 2009


Ein Schiff ist ein Schiff, ist ein Schiff, ist ein Schiff …

… und kein Kraftfahrzeug!

Was im rechtlichen Sinne als Kraftfahrzeug zu behandeln ist, definiert das Gesetz. Gemäß § 1 Abs.2 StVG geht es dabei um durch Maschienenkraft bewegte Landfahrzeuge, die nicht an Bahngleise gebunden sind. Das hatte der Amtsrichter eines kleinen Küstenstädtchens völlig übersehen und einen Bootsführer, der mit seinem Fischkutter der Wasserschutzpolizei mit über 2 Promille ins Netz gegangen war, zu einer Geldstrafe verurteilt und die Fahrerlaubnis entzogen.

16. März 2008


Wer soll das bezahlen?

20. Februar 2008


0,17 Promille sind zu wenig

Das Interesse an einer Spezialisierung auf dem Gebiet des Verkehrsstrafrechts ist in der Berliner Anwaltschaft nach wie vor gering. So scheint es jedenfalls, wenn man die aktuellen Zahlen (Stand Februar 2008) betrachtet. Von den 11.646 in der Hauptstadt niedergelassenen Rechtsanwälten tragen 1,18% den Titel “Fachanwalt für Strafrecht” und 0,47 % den Titel “Fachanwalt für Verkehrsrecht”. Gerade mal 2 (in Worten: zwei) der Berliner Rechtsanwälte sind gleichzeitig auf beiden Rechtsgebieten als Fachanwälte zugelassen. Das entspricht einem Anteil von 0,017%. Im Vergleich zum Monat Oktober des vergangenen Jahres ist damit keine Änderung eingetreten.

7. Januar 2008


Leise rieselt der Schnee

Zwar ist Weihnachten vorbei, der Winter aber noch lange nicht. Im Gegenteil: In den letzten Tagen sah es in Berlin ganz danach aus, als würde er jetzt erst richtig beginnen. Schnee- und eisglatte Straßen stehen uns wohl noch bevor. Beim Verkehrs- und Strafrechtler werden da gleich Erinnerungen an interessante und spannende Fälle wach; zum Beispiel an diesen hier: