16. Januar 2011


Sind sie zu …, bist Du zu …!

Das Ergebnis einer Messung der Alkoholkonzentration in der Atemluft (AAK) kann durch Fremdsubstanzen, die sich während der Messung in der Mundhöhle befinden, beeinflusst werden. Insbesondere natürlich Alkohol und alkoholhaltige Genussmittel wie zum Beispiel Weinbrandbohnen verfälschen das Messergebnis. Aber auch Pastillen der Marke FISHERMAN’S FRIEND führen zu nicht völlig vernachlässigbaren Abweichungen.

10. Oktober 2010


Weinen oder Lachen?

Fassungslosigkeit oder Erleichterung? Empörung oder Genugtuung? Fassungslosigkeit und Empörung darüber, dass ein Berliner Amtsrichter elementare Grundregeln des Prozessrechts missachtet, oder Erleichterung und Genugtung darüber, dass das Kammergericht das auf dieser Missachtung des Rechts beruhende Urteil aufgehoben hat?

23. Mai 2010


Kredit für den Chauffeur

Man kann sich schon manchmal den Kopf schüttelnd fragen: In welcher Welt leben die eigentlich? Soweit es die Richter betrifft, die für jene Entscheidung verantwortlich zeichnen, die Anlass zu dieser Frage gibt: In der Stadt der Banker; in Frankfurt am Main. Ist damit schon erklärt, wie man auf solche Ideen kommen kann?

16. Mai 2010


Anordnung eines Fahrverbots aufgehoben

Der Autofahrer hatte nicht bestritten, auf der BAB um 41 km/h schneller, als es erlaubt war, unterwegs gewesen zu sein. Gegen das mit Bußgeldbescheid angeordnete Fahrverbot von einem Monat wehrte er sich mit der Begründung, er habe die Beschilderung übersehen, mit der die zulässige Höchstgeschwindigkeit beschränkt worden war. Für ein Absehen vom Regelfahrverbot sah das Amtgericht keinen Grund. Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg schon.

28. März 2010


Ausnahme vom Fahrverbot

Ob Frühstarter oder Nachzügler; wer fährt, obwohl die Ampel bereits seit einer Sekunde oder gar länger auf rot steht, wird mit einem Fahrverbot bedacht. So sieht es der Bußgeldkatalog vor (Nr. 132.2). Denn beim qualifizierten Rotlichtverstoß handele es sich in  der Regel um eine besonders grobe Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers. Und eben solche werden nach § 25 Abs. 1 StVG mit einem Fahrverbot geahndet. Aber muss das sogenannte “Sekundenversagen”, das typischerweise für einen Frühstart ursächlich ist, nicht anders behandelt werden?