14. November 2010
Fernsehen bildet
Nicht immer aber eben doch ab und zu. Zumindest diese sehenswerte Reportage des MDR.
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Nicht immer aber eben doch ab und zu. Zumindest diese sehenswerte Reportage des MDR.
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… und muss sich jetzt erst mal von einem bunten und anstrengenden Kongress-Wochenende erholen. Aber ich sehe gerade, dass die Kollegen vom Organisationsbüro ja schon fleißig waren. Da kann ich mir doch mal einen eigenen Bericht sparen und mich schon mal auf die Couch legen.
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… komm’ bald wieder nach Haus’! Ja, mach’ ich doch. Am Sonntag. Nach dem 34. Strafverteidigertag, der in diesem Jahr in HH abgehalten wird. Bericht folgt dann am nach dem Wochenende an dieser Stelle.
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Rechtsanwälte unterliegen einer gesetzlichen Pflicht zur Fortbildung (§ 43 a Abs.6 BRAO). Aber nur jene Rechtsanwälte, die zugleich Fachanwälte sind, müssen Nachweis darüber führen, dass sie diese Fortbildungspflicht auch regelmäßig erfüllen.
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Haben Berliner Rechtsanwälte kein Interesse an einer Spezialisierung auf dem Gebiet des Verkehrsstrafrechts? Die Frage stellt sich in Anbetracht aktueller Zahlen (Stand Juli 2009). Berlin hat wahrlich keinen Mangel an Rechtsanwälten zu beklagen. Den gut 3,4 Millionen Einwohnern der Hauptstadt stehen 12.341 bei der Rechtsanwaltskammer Berlin zugelassene Rechtsanwälte mit Rat und Tat zur Seite. Die Versorgung der Hauptstädter scheint auch auf dem Gebiet der Rechtsdienstleistungen nicht schlecht zu sein. Will man auf den ersten Blick meinen. Und nach näherer Betrachtung?
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Das ist das Motto, unter dem in diesem Jahr der Strafverteidigertag stehen wird. Zwischen dem 27. Februar und 1. März werden die Mitglieder der regionalen Vereinigungen von Strafverteidgern aus dem gesamten Bundesgebiet auf einem gemeinsamen Kongress zusammenfinden, um über aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet des Strafrechts zu diskutieren.
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In diesem Jahr wurde der Strafverteidigertag in München abgehalten. Zum 32-ten Mal seit seiner Gründung trafen sich Strafverteidiger sowie Vertreter aus Justiz und Wissenschaft, um an einem Wochenende über aktuelle Themen des Straf- und Strafprozessrechts zu diskutieren. Der diesjährige Kongress stand unter dem Thema “Heimlichkeit und Wahrheit – Die neuen Maximen des Strafprozesses”. Die 450 Teilnehmer, die für zwei Tage in der bayrischen Landeshauptstadt zusammen gekommen waren, beschäftigten sich in sechs Arbeitsgruppen mit den Auswirkungen der im Zeichen der Terrorismusbekämpfung ergangenen Gesetzgebung.
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