Es mag ja sein, dass dieser Fahrradfahrer schon so einiges hinter sich hat. Es wäre jedoch ein Irrtum anzunehmen, dass er deshalb schon nichts mehr zu erwarten hätte. » weiterlesen
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Ein einfaches “Nein” sollte in aller Regel genügen. Wenn mangelnde Bereitschaft, Ablehnung, Widerspruch zum Ausdruck gebracht werden sollen, muss eine verbale Bekundung entgegen stehenden Willens als ausreichend erachtet werden, um wahr und ernst genommen zu werden. Erst recht, wenn es sich bei dem Adressaten der Willensbekundung um einen Vertreter der Staatsgewalt handelt, der unter Anwendung der ihm qua Gesetz eingeräumten Kompetenzen dem Widersprechenden gegenübersteht. Zum Beispiel des nachts während einer polizeilichen Verkehrskontrolle. Und – vorbei am gesetzlich geregelten Richtervorbehalt – eine Blutentnahme anordnet. » weiterlesen
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Amtsgericht Königs Wusterhausen, Schlosspark 4, 15711 Königs Wusterhausen;
N52 17.883 E13 37.709
Angeklagt Trunkenheitsfahrt bei 1,76 Promille. Urteil: 500,- € Geldstrafe und fünf Monate Sperre.
Reminiszenz:
Schloss
Kirche
Amtsgericht
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Mittlerweile zum dritten Mal sieht sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) veranlasst, in Sachen “Blutentnahme beim Verdacht auf Trunkenheitsfahrt” auf die Einhaltung des Gesetzes zu pochen. Trotz der grundlegenden und eindeutigen Entscheidungen der Verfassungshüter aus den Jahren 2007 und 2008 hat die polizeiliche Praxis kaum eine den Vorgaben des BVerfG gerecht werdende Änderung erfahren. Land auf Land ab ordnen Polizeibeamte nach wie vor wegen angeblicher Gefahr im Verzuge Blutentnahmen gegenüber wegen einer Trunkenheitsfahrt verdächtigen Fahrzeugführern an, ohne sich zuvor um eine richterliche Anordnung zumindest bemüht zu haben. » weiterlesen
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… und danach zur MPU? Wer im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 Promille oder mehr ein Fahrzeug führt, muss damit rechnen, dass ihn die Fahrerlaubnisbehörde zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zum Zwecke der “Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik” auffordert. Und zwar auch dann, wenn es sich bei dem Fahrzeug lediglich um ein Fahrrad handelte. Doch selbst, wenn das Gutachten negativ ausfällt, rechtfertigt dies nicht in jedem Fall einen Entzug der Fahrerlaubnis. » weiterlesen
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Führt ein Versicherungsnehmer einen Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer nach § 81 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) berechtigt, die Versicherungsleistung entsprechend der Schwere des Verschuldens zu kürzen. Eine vollständige Versagung des Versicherungsschutzes hat der Gesetzgeber mit der Reform des Versicherungsvertragsrechts nur in Fällen der vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalles vorgesehen; vgl. § 81 Abs. 1 VVG. Schon wenige Monate, nachdem das reformierte VVG in Kraft getreten ist, stellt die Rechtsprechung die alte Rechtslage wieder her. » weiterlesen
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Wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, macht sich nach § 316 StGB strafbar. Die Trunkenheit im Verkehr im Sinne dieser Strafrechtsnorm kann vorsätzlich oder fahrlässig begangen werden. Ob ein Rechtschutzversicherer die Kosten der Verteidigung im Strafverfahren übernimmt, ist unter anderem davon abhängig, ob dem Angeklagten lediglich Fahrlässigkeit oder etwa Vorsatz zur Last gelegt wird. » weiterlesen
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Polizeibeamte des Landes Schleswig-Holstein haben langjährige Übung bei der willkürlichen Verletzung der Strafprozessordnung. Auf diesen Nenner lässt sich die Begründung eines Beschlusses des Oberlandesgerichts (OLG) Schleswig vom Oktober dieses Jahres bringen. Wie schon in der hier vorgestellten Entscheidung des OLG Celle (“Polizeibeamte zum Gesetzesverstoß angewiesen”) haben die Oberrichter eine Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt aufgehoben, weil sie das Ergebnis der Untersuchung der bei dem Angeklagten entnommenen Blutprobe nicht als gerichtlich verwertbar ansehen. » weiterlesen
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Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat einen Autofahrer vom Vorwurf der Trunkenheitsfahrt freigesprochen. Es hat das Ergebnis einer Blutuntersuchung für unverwertbar erklärt. Die untersuchte Blutprobe war dem Autofahrer auf Anordnung eines Polizeibeamten entnommen worden. Auf die Einholung einer Entscheidung eines Richters, wie es das Gesetz (§ 81 a StPO) vorsieht, hatte der Polizeibeamte verzichtet. Über einen solchen durch das Berliner Kammergericht entschiedenen Fall wurde bereits unter dem Titel “Überlassen Sie das doch dem Richter” berichtet. » weiterlesen
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… und kein Kraftfahrzeug!
Was im rechtlichen Sinne als Kraftfahrzeug zu behandeln ist, definiert das Gesetz. Gemäß § 1 Abs.2 StVG geht es dabei um durch Maschienenkraft bewegte Landfahrzeuge, die nicht an Bahngleise gebunden sind. Das hatte der Amtsrichter eines kleinen Küstenstädtchens völlig übersehen und einen Bootsführer, der mit seinem Fischkutter der Wasserschutzpolizei mit über 2 Promille ins Netz gegangen war, zu einer Geldstrafe verurteilt und die Fahrerlaubnis entzogen. » weiterlesen
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