Nach wie vor ist der Anteil der Experten im Verkehrsstrafrecht an den 12.700 Berliner Anwälten im Promillebereich angesiedelt. Gerade mal neun der Rechtsanwälte mit Kanzlei in Berlin verfügen sowohl auf dem Gebiet des Verkehrsrechts als auch auf dem Gebiet des Strafrechts über den Titel “Fachanwalt”. Bei einem Anteil von 0,7 Promille von ausgewiesenen Experten des Verkehrsstrafrechts kann die Suche nach dem richtigen Anwalt zur berühmten Suche der Nadel im Heuhaufen werden. Damit im Notfall diese Bemühungen auch ohne übermäßigen Zeitaufwand zum Erfolg führen, habe ich Anfang März die Experten-Seite ins Netz gestellt. » weiterlesen
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Haben Berliner Rechtsanwälte kein Interesse an einer Spezialisierung auf dem Gebiet des Verkehrsstrafrechts? Die Frage stellt sich in Anbetracht aktueller Zahlen (Stand Juli 2009). Berlin hat wahrlich keinen Mangel an Rechtsanwälten zu beklagen. Den gut 3,4 Millionen Einwohnern der Hauptstadt stehen 12.341 bei der Rechtsanwaltskammer Berlin zugelassene Rechtsanwälte mit Rat und Tat zur Seite. Die Versorgung der Hauptstädter scheint auch auf dem Gebiet der Rechtsdienstleistungen nicht schlecht zu sein. Will man auf den ersten Blick meinen. Und nach näherer Betrachtung?
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Und weil hier gerade vom 1. Oldtimerrechtstag zu lesen war, gleich noch ein High-light hinterher: » weiterlesen
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Das Interesse an einer Spezialisierung auf dem Gebiet des Verkehrsstrafrechts ist in der Berliner Anwaltschaft nach wie vor gering. So scheint es jedenfalls, wenn man die aktuellen Zahlen (Stand Februar 2008) betrachtet. Von den 11.646 in der Hauptstadt niedergelassenen Rechtsanwälten tragen 1,18% den Titel “Fachanwalt für Strafrecht” und 0,47 % den Titel “Fachanwalt für Verkehrsrecht”. Gerade mal 2 (in Worten: zwei) der Berliner Rechtsanwälte sind gleichzeitig auf beiden Rechtsgebieten als Fachanwälte zugelassen. Das entspricht einem Anteil von 0,017%. Im Vergleich zum Monat Oktober des vergangenen Jahres ist damit keine Änderung eingetreten.
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In der Regel sind 0,17 Promille kein Fall für den Rechtsanwalt. Für denjenigen aber, der sich dem Vorwurf ausgesetzt sieht, trotz einer die Fahrfähigkeit beeinträchtigenden Blutalkoholkonzentration ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr geführt zu haben, könnten 0,17 Promille dennoch große Bedeutung erlangen. » weiterlesen
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