Rechtsanwalt Michael Rudnicki
Für mich als gebürtigen und zugleich überzeugten Berliner war es nur konsequent, nach erfolgreichem Studium und Referendariat mich auch mit meiner Anwaltskanzlei in Berlin niederzulassen.
Schon im Studium galt mein besonderes Interesse dem Strafrecht und der Strafrechtspflege. So bildeten Strafrecht und Verkehrsrecht von Beginn an die Schwerpunkte meiner Tätigkeit.
Im März 1998 wurde mir als einem der ersten in Berlin zugelassenen Rechtsanwälte aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und ausgewiesener praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet des Strafrechts durch den Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin die Bezeichnung ”Fachanwalt für Strafrecht“ verliehen. Es folgte meine Zulassung als ”Fachanwalt für Verkehrsrecht“.
Die Gelegenheit zu regelmäßiger Fortbildung wie auch zu rechtspolitischem Engagement bietet sich mir als Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Verkehrsrecht und Strafrecht des Deutschen AnwaltVereins (DAV) und der Vereinigung Berliner Strafverteidiger.




