Rechtsanwalt Michael Rudnicki

Der Experte für Ihre strafrechtlichen und verkehrsrechtlichen Anliegen heißt Michael Rudnicki. Schon während seines Studiums bildete das Strafrecht den Schwerpunkt seiner akademischen Ausbildung. Die Staatsanwaltschaft Berlin und die Jugendstrafanstalt Berlin waren Stationen seines juristischen Vorbereitungsdienstes beim Kammergericht Berlin. Seit seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Anfang 1990 ist er nahezu ausschließlich auf den Gebieten des Strafrechts und des Verkehrsrechts tätig.

Laut einer bundesweiten Umfrage gehört er zu den Top-Rechtsanwälten in Deutschland. In der vom FOCUS in Auftrag gegebenen Erhebung wird Rechtsanwalt Rudnicki nicht nur von den eigenen Mandanten gelobt. Besonders häufig sind es seine Berufskollegen, die ihn als Spezialisten für das Verkehrsrecht schätzen und empfehlen. Man kann also sagen: Von Fachleuten zum „Top-Rechtsanwalt“ gewählt.

Die Auszeichnung kommt nicht von ungefähr. Rechtsanwalt Rudnicki ist seit mehr als 25 Jahren im Strafrecht und im Verkehrsrecht tätig. Die Rechtsanwaltskammer Berlin verlieh ihm bereits im Jahre 1998 als einem der ersten in Berlin zugelassenen Rechtsanwälte den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“, weil sie es als erwiesen ansah, dass Rechtsanwalt Rudnicki auf diesem Rechtsgebiet sowohl über besondere theoretische Kenntnisse als auch über besondere praktische Erfahrungen verfügt.

Von solchen besonderen theoretischen Kenntnissen und praktischen Erfahrungen ist die Rede, wenn die Fähigkeiten des Anwalts erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Und weil das bei Rechtsanwalt Rudnicki nicht allein auf dem Gebiet des Strafrechts der Fall ist, sondern auch für das Verkehrsrecht gilt, verlieh ihm die Rechtsanwaltskammer Berlin im Jahre 2007 auch den Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht.“

  • Studium der Rechtswissenschaft (Wahlfach „Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug).
  • Februar 1987 erstes juristisches Staatsexamen.
  • Ab Mai 1987 juristischer Vorbereitungsdienst beim Kammergericht mit Stationen bei der Staatsanwaltschaft und in der Jugendstrafanstalt Berlin.
  • Januar 1990 zweites juristisches Staatsexamen.
  • Februar 1990 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zugleich bei dem Landgericht Berlin durch die Senatsverwaltung f. Justiz.
  • März 1995 Zulassung bei dem Kammergericht durch die Senatsverwaltung f. Justiz.
  • März 1998 Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ durch die Rechtsanwaltskammer Berlin.
  • September 2007 Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ durch die Rechtsanwaltskammer Berlin.

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Visitenkarte von Michael Rudnicki, Anwalt für Strafrecht in Berlin